Kosten

Die Kosten für ein Au-pair sind in der Regel gut überschaubar und häufig deutlich geringer als die Ausgaben für ein klassisches Kindermädchen.

Als Gastfamilie stellen Sie Ihrem Au-pair freie Kost und Logis zur Verfügung. Darüber hinaus zahlen Sie ein monatliches Taschengeld von mindestens 280 Euro.

Zusätzlich übernimmt die Gastfamilie die Kosten für ein Versicherungspaket, das üblicherweise aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht. Für eine umfassende Au-pair-Versicherung sollten Sie mit etwa 35 bis 50 Euro monatlich rechnen.

Weiterhin tragen Gastfamilien in der Regel folgende Kosten:

  • die Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Deutschkurs, häufig in Form eines Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr,

  • Behördenkosten, beispielsweise für Meldebescheinigungen oder eine mögliche Verlängerung des Visums,

  • einen monatlichen Zuschuss zum Deutschsprachkurs des Au-pairs in Höhe von 70 Euro.


Vermittlung und Vermittlungsgebühr

 

Für unsere Vermittlungs- und Betreuungsleistungen berechnen wir den Gastfamilien eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 480,00 EUR.

 

Im Falle eines Wechsel-Au-pairs kann die Vermittlungsgebühr anteilig entsprechend der noch verbleibenden Aufenthaltsdauer angepasst werden.

 

Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere:

  • die Sichtung und Auswahl geeigneter Bewerbungsunterlagen

  • die Übersendung passender Au-pair-Profile an interessierte Gastfamilien

  • Unterstützung während des Auswahl- und Vermittlungsprozesses

  • allgemeine Informationen und organisatorische Hinweise zum Au-pair-Aufenthalt

Der Au-pair-Vertrag selbst wird ausschließlich zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair geschlossen.

 

Haftungshinweis

 

AUPAIR SÜDAMERIKA erbringt ausschließlich Vermittlungs- und organisatorische Unterstützungsleistungen.

Wir sind nicht Vertragspartei des Au-pair-Vertrages zwischen Gastfamilie und Au-pair.

Eine Haftung für

  • das Verhalten, die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit der Au-pairs oder Gastfamilien

  • die Durchführung des Au-pair-Vertrages

  • etwaige Konflikte während des Aufenthalts

kann daher grundsätzlich nicht übernommen werden.

Eine Haftung der Agentur besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit gesetzliche Vorschriften keine weitergehende Haftung zwingend vorsehen.

 

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© Claudia Meyer