Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Für die Vermittlungstätigkeit wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von € 480,00 fällig, die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages und vor Visumsbeantragung auf das Konto  568352  BLZ 71150000 Sparkasse Rosenheim (Kontoinhaber „Claudia Meyer“) zu zahlen ist. Bei dem o.g. Betrag handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung. Sie ist unabhängig davon, ob das Aupair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder geführt werden kann. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes. Dem Auftraggeber wird durch Überlassung der Bewerberdaten die Möglichkeit gegeben sich mit seinem zukünftigen Aupair telefonisch oder schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen.

 

- Rücktritt des Aupairs vor Einreise

Es erfolgt eine sofortige und komplette Rückerstattung der Gebühr, falls das Au Pair aus Gründen die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, kein Visum erhalten oder aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, nicht einreisen sollte (z.B. wegen Unfall, plötzlicher Krankheit, geänderter Lebenspläne usw.).

- Rücktritt der Familie vor Einreise

Tritt die Gastfamilie vor Visumsbeantragung vom Aupairvertrag zurück, da sich die Einreise des Aupairs nicht zum im Aupairvertrag vereinbarten Termin realisieren läßt, wird die komplette Gebühr in Höhe von 480,00 € zurückerstattet.
Tritt die Gastfamilie nach Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages  und vor Visumsbeantragung des Aupairs aus nicht vom Aupair zu vertretenen Gründen vom Aupairvertrag zurück, werden vom Auftragnehmer 250 € Bearbeitungsgebühr einbehalten.230 € werden zurückerstattet. Nach erfolgter Visumsbeantragung erfolgt bei Ruecktritt der Gastfamilie keine Rückerstattung.

 

- Rücktritt beider Seiten nach Einreise

Sollte sich in den ersten 2 Wochen nach Einreise herausstellen, dass Au-pair und Gastfamilie nicht zueinander passen und das Au-pair-Verhältnis nicht weitergeführt werden kann, ohne dass Verstöße seitens Gasteltern gegen die allgemeinen Au-pair-Regeln, wie sie in den überlassenen Merkblättern festgelegt sind, vorliegen, vermitteln wir ohne weitere Kosten ein neues Aupair. Die Neuvermittlung erfolgt ohne zeitliche Garantie, d.h. ein fließender Übergang von einem Au Pair zum anderen kann nicht gefordert werden. Unter Umständen kann es einige Monate dauern, bis ein neues Aupair einreisen kann.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Umstände, die in der Person des Aupairs oder der Gastfamilie liegen oder auf die er sonst ohne Einflussmöglichkeit ist. Außerdem haftet die Agentur „Aupair Südamerika“ nicht für eventuell entstandene Kosten bei einem nicht zustande gekommenen oder vorzeitig abgebrochenen Au-Pair Aufenthalt.

Eine Haftung der Agentur für Schäden der Gastfamilie, welche im Rahmen des Beschäftigungsvertrages mit dem Au pair entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der Auswahl von Bewerbern ist die Agentur auf die Angaben der jeweiligen Bewerber und Referenzgeber angewiesen. Diese Angaben werden von ausländischen Partnern der Agentur , soweit die Situation dies erlaubt, auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Die Agentur kann gegenüber der Gastfamilie keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen übernehmen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich aus Gründen des Datenschutzes, die ihm übersandten Bewerbungsunterlagen nicht an unberechtigte Dritte weiterzuleiten oder diese unberechtigt, ohne Wissen der Agentur „Aupair Südamerika“, zu verwenden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Sollten Teile dieses Auftrages ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit

      

 

 

Hier finden Sie uns

Aupair Südamerika
Baumerstr. 47
83071 Stephanskirchen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 8031 235263+49 8031 235263

 

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