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Kosten für deutsche Gastfamilien
Laufende Kosten
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Kosten, die durch die Aufnahme eines Aupairs entstehen, auf ca. 350 EUR pro Monat (Taschengeld 260 EUR, Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr, Versicherung, Visumsverlängerung). Zusätzlich sollten Sie die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft berücksichtigen.
Programmkosten
Die Vermittlungsgebühr von 480 € inkl Mehrwersteuer ist erst fällig, wenn der Aupairvertrag zwischen Ihnen und dem Aupairmädchen unterzeichnet wurde. Wir garantieren die sofortige und komplette Rückerstattung der Gebühr, falls das Au Pair kein Visum erhalten oder aus von der Gastfamilie nicht zu vertretenden Gründen nicht zu Ihnen anreisen sollte (z.B. wegen Unfall, plötzlicher Krankheit, geänderten Lebensplänen usw.) Sollten Sie nach Visumsbeantragung und vor Einreise des Aupairs vom Aupairvertrag zurücktreten, werden 200 € Bearbeitungsgebühr einbehalten. 280 € werden zurückerstattet.Wir überwachen den Verlauf des Visumverfahrens bei den verschiedenen Behörden.
Allgemeine Vertragsbedingungen1) Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und unserer Agentur und dem Vermittlungsauftrag grundsätzlich als Anlage beigefügt.
2) Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung der betreffenden Au-pairs darf nur über unsere Agentur erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision zu zahlen.
3) Die Gastfamilie verpflichtet sich geltende Bestimmungen und Gesetze einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
4) Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision in Höhe von 480,00 €. Sollte die Gastfamilie nach erfolgter Visabeantragung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,-- Euro fällig.
5) Bezüglich der vom Au-pair bzw. der Familie gemachten Angaben und des Antrittstermins verpflichtet sich die Au-pair-Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von der Familie gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung. Sollte die Einreise zum im Aupairvertrag festgelegten Zeitpunkt nicht realisierbar sein, wird die komplette Vermittlungsgebühr zurückerstattet.
6) Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-Pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair Agentur keine Haftung.
7) Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.
11) Die oben genanten Bestimmungen gelten für alle weitere Au-pair Vorschläge, ohne dass es im einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.
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